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GBBerG

Abschnitt 4 Ablösung von Grundpfandrechten

Grundbuchbereinigungsgesetz

Dieser Quelldatensatz enthält eine Gliederungsüberschrift ohne eigenen Normtext. Die zugehörigen Vorschriften finden Sie im Inhaltsverzeichnis.

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 158 V v. 31.8.2015 I 1474

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR219200993

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): a6ee7d23c33b0fc0028b112a5c6e1d911852ce15982bca37934830c8bf70f60b

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