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GAPInVeKoSV

§ 1Anwendungsbereich

Verordnung zur Durchführung des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems

Diese Verordnung dient der Durchführung
1.
der Verordnung (EU) 2021/2116 sowie der zu ihrer Durchführung erlassenen Rechtsakte hinsichtlich des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems, soweit es nicht anzuwenden ist auf die Interventionskategorien nach Titel III Kapitel IV der Verordnung (EU) 2021/2115
2.
der Verordnung (EU) 2021/2115 und der im Rahmen dieses Rechtsakts und zu seiner Durchführung erlassenen Rechtsakte hinsichtlich der Beihilfezahlungen an anerkannte Erzeugerorganisationen im Hopfensektor,
3.
des GAP-Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem-Gesetzes,
4.
des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes und der GAP-Direktzahlungen-Verordnung hinsichtlich der Direktzahlungen für
a)
die Einkommensgrundstützung,
b)
die Umverteilungseinkommensstützung,
c)
die Junglandwirte-Einkommensstützung,
d)
alle Öko-Regelungen,
e)
alle gekoppelten Einkommensstützungen,
5.
des GAP-Konditionalitäten-Gesetzes und der zu seiner Durchführung erlassenen Rechtsverordnung.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 2 V v. 12.8.2026 I Nr. 237

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR635300022

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 0c4e58c034f90781a47774e474cc51647e78fdff80ea9dd432890865b97518dd

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