GAPInVeKoSG
§ 3Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem
- 1.
- ein System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen,
- 2.
- ein geodatenbasiertes Antragssystem und gegebenenfalls ein tierbezogenes Antragssystem,
- 3.
- spätestens ab dem 1. Januar 2024 ein Flächenmonitoringsystem,
- 4.
- ein System zur Identifizierung von Betriebsinhabern und
- 5.
- ein Kontroll- und Sanktionssystem.
Sonst: Gem. § 18 Abs. 2 iVm Nr. 3 Bek. v. 5.12.2022 I 2262 ist dieses G mit Ausnahme der §§ 1 u. 17 am 22.11.2022 in Kraft getreten
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
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Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR352300021
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 4b638b61d5a2257aa36f795f4b69bca854f0b0707d9b35d230767918a29ae738