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Allgemeine Hinweise
Fußnoten und Hinweise der Quelle
(+++ Textnachweis ab: 18.8.2021 +++)
Das G tritt gem. § 18 Abs. 2 mit Ausnahme der §§ 1 u. 17 an dem Tag in Kraft,
der auf den Tag folgt, an dem die Europäische Kommission den
Durchführungsbeschluss mit der Genehmigung des durch den Europäischen
Garantiefonds für die Landwirtschaft und den Europäischen Landwirtschaftsfonds
für die Entwicklung des ländlichen Raums zu finanzierenden Strategieplanes für
Deutschland gefasst hat. Die §§ 1 u. 17 treten gem. § 18 Abs. 1 am 18.8.2021
in Kraft.
Sonst: Gem. § 18 Abs. 2 iVm Nr. 3 Bek. v. 5.12.2022 I 2262 ist dieses G mit Ausnahme der §§ 1 u. 17 am 22.11.2022 in Kraft getreten
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR352300021
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 4b638b61d5a2257aa36f795f4b69bca854f0b0707d9b35d230767918a29ae738