Zum Gesetzesinhalt

GAPInVeKoSG

Allgemeine Hinweise

Gesetz zur Durchführung des im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik einzuführenden Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems

Fußnoten und Hinweise der Quelle


(+++ Textnachweis ab: 18.8.2021 +++)

Das G tritt gem. § 18 Abs. 2 mit Ausnahme der §§ 1 u. 17 an dem Tag in Kraft,
der auf den Tag folgt, an dem die Europäische Kommission den
Durchführungsbeschluss mit der Genehmigung des durch den Europäischen
Garantiefonds für die Landwirtschaft und den Europäischen Landwirtschaftsfonds
für die Entwicklung des ländlichen Raums zu finanzierenden Strategieplanes für
Deutschland gefasst hat. Die §§ 1 u. 17 treten gem. § 18 Abs. 1 am 18.8.2021
in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Sonst: Gem. § 18 Abs. 2 iVm Nr. 3 Bek. v. 5.12.2022 I 2262 ist dieses G mit Ausnahme der §§ 1 u. 17 am 22.11.2022 in Kraft getreten

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR352300021

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 4b638b61d5a2257aa36f795f4b69bca854f0b0707d9b35d230767918a29ae738

XML-Quelle beim Herausgeber