Zum Gesetzesinhalt

10. ÄndVGüKG

Allgemeine Hinweise

Zehnte Verordnung zur Änderung von Rechtsvorschriften zum Güterkraftverkehrsgesetz

Diese Verordnung dient der weiteren Umsetzung der Richtlinie 96/26/EG des Rates vom 29. April 1996 über den Zugang zum Beruf des Güter- und Personenkraftverkehrsunternehmers im innerstaatlichen und grenzüberschreitenden Verkehr sowie über die gegenseitige Anerkennung der Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstigen Befähigungsnachweise für die Beförderung von Gütern und die Beförderung von Personen im Straßenverkehr und über die Maßnahmen zur Förderung der tatsächlichen Inanspruchnahme der Niederlassungsfreiheit der betreffenden Verkehrsteilnehmer (ABl. EG Nr. L 124 S. 1), zuletzt geändert durch die Richtlinie 98/76/EG des Rates vom 1. Oktober 1998 (ABl. EG Nr. L 277 S. 17).

Fußnoten und Hinweise der Quelle


(+++ Textnachweis ab:  1. 7.2000 +++)
(+++ Amtlicher Hinweis des Normgebers auf EG-Recht:
Umsetzung der
EGRL 26/96 (CELEX Nr: 396L0026) +++)

Art. 1: GBZugV 9241-34-1
Art. 2 und 3: Änderungsvorschriften
Art. 4: Inkrafttreten und Außerkrafttreten
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR091800000

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): a3546837dc9d6d6608aae9296382464509a79d2109aa7b5a93410ca8948901e4

XML-Quelle beim Herausgeber