Zum Gesetzesinhalt

10. ÄndVGüKG

Art 4In- und Außerkrafttreten, Erlass der neuen Prüfungsordnung

Zehnte Verordnung zur Änderung von Rechtsvorschriften zum Güterkraftverkehrsgesetz

(1) Artikel 1 §§ 3 bis 8 treten am 1. Januar 2001 in Kraft. Im übrigen tritt diese Verordnung am 1. Juli 2000 in Kraft.
(2)
(3) Die Industrie- und Handelskammern erlassen bis zum 31. Dezember 2000 die in Artikel 1 § 4 Abs.7 dieser Verordnung genannte Prüfungsordnung.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR091800000

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): a3546837dc9d6d6608aae9296382464509a79d2109aa7b5a93410ca8948901e4

XML-Quelle beim Herausgeber