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GüKGÄndG 4

Art 1

Viertes Gesetz zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes

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Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR011570961

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 4de9a229a603b9978e3a40137f170755e9d4448e0ff05036065732305cb30b52

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