Zum Gesetzesinhalt

GüKG§6aV

§ 3

Verordnung über die Anerkennung von Stadt- und Landkreisen nach § 6a des Güterkraftverkehrsgesetzes

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR005510962

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): de17e80b193049f4142c8fe3abccd44163d696eaba83a3558a683ad13d5f136a

XML-Quelle beim Herausgeber