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GüKG§6aV

Allgemeine Hinweise

Verordnung über die Anerkennung von Stadt- und Landkreisen nach § 6a des Güterkraftverkehrsgesetzes

Fußnoten und Hinweise der Quelle

(+++ Textnachweis ab: 1. 1.1964 +++)
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR005510962

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): de17e80b193049f4142c8fe3abccd44163d696eaba83a3558a683ad13d5f136a

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