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FzgLackAusbV

§ 12Inkrafttreten

Verordnung über die Berufsausbildung zum Fahrzeuglackierer/zur Fahrzeuglackiererin

Diese Verordnung tritt am 1. August 2003 in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR108300003

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 3fb41576ce28cfd4329b6516971fbff745e27e284324de5264f91ce0031f1c0d

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