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Bekanntmachung über den Beschluss der Bundesregierung zur Einführung eines jährlichen Gedenktages für die Opfer von Flucht und Vertreibung

Die Bundesregierung hat in ihrer Sitzung am 27. August 2014 beschlossen, ab dem Jahre 2015 jährlich am 20. Juni den „Gedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung“ zu begehen.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR159900014

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 1e0526ba8774e7a2ede1a2b7ac02dc0485efd92a75fba5799cadb6e558bdd65c

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