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FVG§5Abs2DV 1977

§ 3Vom Bundeszentralamt für Steuern durchgeführte Erstattungen von Umsatzsteuer

Verordnung zur Durchführung des § 5 Abs. 2 des Finanzverwaltungsgesetzes

Die vom Bundeszentralamt für Steuern durchgeführten Erstattungen von Umsatzsteuer werden aus dem Aufkommen an der von Bundesfinanzbehörden verwalteten Umsatzsteuer vor dessen Aufteilung auf Bund und Länder geleistet.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 2 V v. 2.12.2011 I 2416

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR016780977

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 39626b003704c49fe719ad74051f79c1535120a6b9a0071e789e46632b6e53c4

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