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FSBV

§ 14Inkrafttreten

Verordnung zur Regelung des Verfahrens der Beauftragung von Flugsicherungsorganisationen

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR471100021

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): cfd4c11dae00fab417aa3a3cb138dc2521d20870d50fa97edeb83f4653252fe0

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