Zum Gesetzesinhalt

FrUmrV 4

Eingangsformel

Vierte Verordnung über den Umrechnungssatz für französische Franken bei Anwendung des Ersten Abkommens zur Vereinheitlichung des Luftprivatrechts

Auf Grund des § 2 Abs. 2 des Gesetzes zur Durchführung des Ersten Abkommens zur Vereinheitlichung des Luftprivatrechts vom 15. Dezember 1933 (Reichsgesetzbl. I S. 1079) in der Fassung des Artikels 3 des Gesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiete des Verkehrsrechts und Verkehrshaftpflichtrechts vom 16. Juli 1957 (Bundesgesetzbl. I S. 710) wird verordnet:
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR018150973

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 5b7bb4ab886e47b6c358c90e9867bf44e5582b5b203fd2be99ef9e72e54576b7

XML-Quelle beim Herausgeber