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FrHfEmd/KielAufhG

§ 1

Gesetz zur Aufhebung der Freihäfen Emden und Kiel

Die Freihäfen Emden und Kiel werden aufgehoben.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR171300009

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 034824e5d1bac1656c9070b883d5d5dc92a4d0cda2ccd96baa15139ebf587109

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