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FrHfBremhGrV 2001

§ 1Grenze des Freihafens

Verordnung über die Grenze des Freihafens Bremerhaven

Die Grenze des Freihafens Bremerhaven wird geändert. Ihr neuer Verlauf ergibt sich aus der Anlage.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 28.4.2014 I 442

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR120100001

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 7c720107465452eae653471eae572d4f450d56cd61d313cf71919fe169af1083

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