FremdSprKFPrV
Anlage 2(zu § 16) Zeugnisinhalte
- 1.
- Bezeichnung der ausstellenden Behörde,
- 2.
- Name, Geburtsort und Geburtsdatum der geprüften Person,
- 3.
- Datum des Bestehens der Prüfung,
- 4.
- Bezeichnung des erworbenen Fortbildungsabschlusses nach § 1 Absatz 6,
- 5.
- Bezeichnung und Fundstelle dieser Fortbildungsordnung nach den Angaben im Bundesgesetzblatt unter Berücksichtigung erfolgter Änderungen dieser Verordnung,
- 6.
- Datum der Ausstellung des Zeugnisses samt Faksimile oder Unterschrift einer zeichnungsberechtigten Person der nach dem Berufsbildungsgesetz zuständigen Stelle.
- 7.
- Benennung der schriftlichen Prüfung und Bewertung in Punkten,
- 8.
- Benennung der beiden Aufgaben der schriftlichen Prüfung und jeweilige Bewertung in Punkten,
- 9.
- Benennung von Präsentation und Fachgespräch unter Angabe des Themas der Präsentation und zusammengefasste Bewertung der Präsentation und Fachgespräch in Punkten,
- 10.
- Benennung der Gesprächssimulation und Bewertung in Punkten,
- 11.
- die errechnete Gesamtpunktzahl für die gesamte Prüfung,
- 12.
- die Gesamtnote als Dezimalzahl,
- 13.
- die Gesamtnote in Worten,
- 14.
- Befreiungen nach § 15.
Sonst: Ersetzt V 806-21-7-57 v. 23.12.1999, 2000 I 10 (FremdSprPrV)
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR0FF0A0023
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 15b309adbb05c35776794e4fbff1f9ad00dede753a6100027090eefde00364fc