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FoVDV

§ 10Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Forstvermehrungsgut-Durchführungsverordnung

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2003 in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR471100002

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 8523a8e9916cd8b795e183bdabfd2f1c296989295e10b2ba5dc8c6787e872ce0

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