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FluLärmSpangV

Anlage 2(zu § 4 der Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den militärischen Flugplatz Spangdahlem vom 16. Februar 2000)

Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den militärischen Flugplatz Spangdahlem

(Fundstelle: BGBl I 2000, 137 - 138)
Verkleinerung der Kartendarstellung
1 : 50 000

Lärmschutzbereich
für den militärischen Flugplatz Spangdahlem

(Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm vom 30. März 1971, BGBl. I S. 282)
Abbildung aus der Gesetzesquelle
Das rechtwinklige Koordinatengitter entspricht dem Gauß-Krüger-System mit 3° breitem Meridianstreifen. Es zeigt zugleich die Begrenzung der zugehörigen Blätter der Deutschen Grundkarte: 1 : 5 000.
Kartengrundlage:
Topographische Karte 1 : 50 000
Zusammenkopie aus Blatt L 5904, L 5906, L 6104, L 6106.
Vervielfältigt mit Genehmigung des Landesvermessungsamtes Rheinland-Pfalz, Kontrollnummer: 50/99
Kartographische Bearbeitung::
Bundesamt für Kartographie und Geodäsie, Frankfurt am Main, 1999


Abbildung aus der Gesetzesquelle
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR012800000

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): f8c30699fbde7ec26c7da5794b4f1801d6b887006b4f243eaef230711e7cf36e

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