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FluLärmNordholzV

Anlage 2(zu § 4 der Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den militärischen Flugplatz Nordholz)

Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den militärischen Flugplatz Nordholz

(Fundstelle: BGBl I 1995, 1232 - 1233)
1 : 50 000

Lärmschutzbereich
für den militärischen Flugplatz Nordholz

(Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm vom 30. März 1971, BGBl. I S. 282)
Abbildung aus der Gesetzesquelle
Das rechtwinklige Koordinatengitter entspricht dem Gauß-Krüger-System mit 3° breitem Meridianstreifen. Es zeigt zugleich die Begrenzung der zugehörigen Blätter der Deutschen Grundkarte 1 : 5 000.
Kartengrundlage:
Topographische Karte 1 : 50 000
(mit Genehmigung des Landesvermessungsamtes Schleswig-Holstein und des Niedersächsischen Landesvermessungsamts-Landesvermessung)
Gravur der Lärmschutzgrenzen und Druck:
Institut für Angewandte Geodäsie, Frankfurt am Main, 1995


Abbildung aus der Gesetzesquelle
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR122800995

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 358793f5aa136cef2dc89c66b6183a9ebc882d4ade95b168107645b53701b739

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