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FlugBelWertV

Teil 4 Überprüfung der Flugzeug- beleihungswertermittlung und Inkrafttreten

Verordnung über die Ermittlung der Beleihungswerte von Flugzeugen nach § 26d Absatz 1 und 2 des Pfandbriefgesetzes

Dieser Quelldatensatz enthält eine Gliederungsüberschrift ohne eigenen Normtext. Die zugehörigen Vorschriften finden Sie im Inhaltsverzeichnis.

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Geändert durch Art. 7 V v. 4.10.2022 I 1614

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR103600009

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): bdd4074ec80a64d4ce6d33bb8d7697a1baf136dcfb034bf4a5a645b41d099ed2

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