FloristMFPrV
Anlage 2(zu § 10) Zeugnisinhalte
- 1.
- Bezeichnung der ausstellenden Behörde,
- 2.
- Name und Geburtsdatum der geprüften Person,
- 3.
- Datum des Bestehens der Prüfung,
- 4.
- Bezeichnung des erworbenen Fortbildungsabschlusses nach § 1 Absatz 3,
- 5.
- Bezeichnung und Fundstelle dieser Fortbildungsordnung nach den Angaben im Bundesgesetzblatt unter Berücksichtigung erfolgter Änderungen dieser Verordnung,
- 6.
- Datum der Ausstellung des Zeugnisses samt Unterschrift der zuständigen Stelle.
- 1.
- zur Situationsaufgabe nach § 6 Absatz 2
- a)
- Benennung und Bewertung dieser Situationsaufgabe mit Note sowie
- b)
- Benennung der drei schwerpunktmäßigen Handlungsbereiche,
- 2.
- zur Situationsaufgabe nach § 6 Absatz 3
- a)
- Benennung und Bewertung dieser Situationsaufgabe mit Note sowie
- b)
- Benennung der drei schwerpunktmäßigen Handlungsbereiche,
- 3.
- zur Situationsaufgabe nach § 6 Absatz 5
- a)
- Benennung des Prüfungsteils unter Angabe des schwerpunktmäßigen Handlungsbereichs,
- b)
- Benennung und Bewertung der Konzeption und praktischen Umsetzung mit Note sowie
- c)
- Benennung und Bewertung der Präsentation mit Fachgespräch mit Note,
- 4.
- die errechnete Gesamtpunktzahl für die gesamte Prüfung,
- 5.
- die Gesamtnote als Dezimalzahl,
- 6.
- die Gesamtnote in Worten,
- 7.
- Befreiungen nach § 7,
- 8.
- Vorliegen des Sachkundenachweises für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln nach § 2 Absatz 2.
Sonst: Ersetzt V 806-21-7-62 v. 5.4.2001 I 534 (FloristMPrV)
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR222300019
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 72f8f0fa6cfb5fa17c39c5edffb586147b70bf8ca51bbd2ead3dd99e6b3d94fc