FinDPrV
Anlage 3(zu § 18) Zeugnisinhalte
- 1.
- Bezeichnung der ausstellenden Behörde,
- 2.
- Name und Geburtsdatum der geprüften Person,
- 3.
- Datum des Bestehens der Prüfung,
- 4.
- Bezeichnung des erworbenen Fortbildungsabschlusses nach § 10 Absatz 3,
- 5.
- Bezeichnung und Fundstelle dieser Fortbildungsordnung nach den Angaben im Bundesgesetzblatt unter Berücksichtigung erfolgter Änderungen dieser Verordnung,
- 6.
- Datum der Ausstellung des Zeugnisses samt Unterschrift der zuständigen Stelle.
- 1.
- zu Teil A der Prüfung:
- a)
- die Benennung, das nach § 16 Absatz 2 Satz 1 errechnete arithmetische Mittel und die Note,
- b)
- die Benennung und die jeweilige Bewertung der vier Handlungsbereiche nach § 12 Absatz 3,
- c)
- die Benennung und die Bewertung des fallbezogenen Beratungsgesprächs,
- 2.
- zu Teil B der Prüfung:
- a)
- die Benennung, das nach § 16 Absatz 3 Satz 2 errechnete arithmetische Mittel und die Note,
- b)
- die Benennung und die jeweilige Bewertung der drei Handlungsbereiche nach § 12 Absatz 4,
- c)
- die Benennung und die Bewertung der Präsentation und des Fachgesprächs,
- 3.
- die errechnete Gesamtpunktzahl für die gesamte Prüfung,
- 4.
- die Gesamtnote als Dezimalzahl,
- 5.
- die Gesamtnote in Worten,
- 6.
- Befreiungen nach § 15,
- 7.
- Bescheinigung der Befreiung vom schriftlichen Teil der Prüfung nach der Ausbilder-Eignungsverordnung nach § 19.
Fußnoten und Hinweise der Quelle
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 58 V v. 9.12.2019 I 2153
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR027400012
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): a703652ead93fe442e255b0ee742fcce94f06af489dbde91880db086ac3403de