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FinDASa

§ 12Veröffentlichung der Satzung

Satzung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Die Satzung und Änderungen an der Satzung sind in den Veröffentlichungen der Bundesanstalt bekannt zu machen.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 7 G v. 25.9.2026 I Nr. 275

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR150000002

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 8fad79f31783c32531da39f9eed4b88b48997b1ff56be1c33a7d34727215ec7b

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