FinaRisikoV
§ 7Ergänzende Informationen von Finanzdienstleistungsinstituten
- 1.
- Firma und Sitz der Unternehmen, denen sie im Berichtszeitraum Einlagen vermittelt haben und die ihren Sitz in Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums haben, sowie
- 2.
- die jeweils zuständigen Aufsichtsbehörden.
- 1.
- Firma und Sitz der Unternehmen, die sie innerhalb des Berichtszeitraums im Rahmen der Durchführung des Sortengeschäfts eingeschaltet haben, und
- 2.
- Stückzahl und Betrag der Umsätze mit Kunden, aufgegliedert nach
- a)
- den einzelnen Währungen und
- b)
- innerhalb der Währungen nach Ankauf und Verkauf, jeweils aufgegliedert nach folgenden Größenordnungen:
- aa)
- bis 2 500 Euro,
- bb)
- über 2 500 bis 15 000 Euro,
- cc)
- über 15 000 Euro.
Stand: zuletzt geändert durch Art. 7 Abs. 40 G v. 12.5.2021 I 990
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR420910013
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): e4158de71cb81057ee9ad86c83730000815523fc8d03ee895a9cf5171c25fbaa