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FinAusglG2026DV 1

§ 2Inkrafttreten

Erste Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetzes im Ausgleichsjahr 2026

Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2026 in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR05C0A0026

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): ea30c6c302c525c364073225d6a4e81eea1a8b7163465a0d3b061f8535197155

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