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FinAusglG2025DV 1

§ 2Inkrafttreten

Erste Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetzes im Ausgleichsjahr 2025

Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2025 in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR0630A0025

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 5b5ada286903d66ba6a2ec330ce0bc69f259dae0742a72fc7761b303daef3242

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