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FinAusglG2024DV 1

§ 2Inkrafttreten

Erste Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetzes im Ausgleichsjahr 2024

Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2024 in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR06A0A0024

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 0ac17fa375bd5edc7d41de5748ed393ae0cb2b3954d55e1b57e07a8f11917d72

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