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FinAusglG2023DV 1

§ 2Inkrafttreten

Erste Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetzes im Ausgleichsjahr 2023

Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2023 in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR05F0A0023

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): d1fc45e96d7155edfefcfb76a2bfe87a4af9819850822b92d2ef53e4ee59dce5

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