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FinAusglG2014DV 2

§ 4Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Zweite Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetzes im Ausgleichsjahr 2014

Diese Verordnung tritt am siebenten Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Erste Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetzes im Ausgleichsjahr 2014 vom 17. März 2014 (BGBl. I S. 265) außer Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR122900016

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 10524b3bdba049e479bfc80f2dff57deed76a58d11c3c44c48ae5f6e32c241bc

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