FilmDigitV
§ 3Zuwendungsempfänger
- 1.
- bis zu sechs Leinwände pro Betriebsstätte haben,
- 2.
- in den letzten drei Kalenderjahren vor Antragstellung bei Betrachtung des Gesamtnettokartenumsatzes und der Gesamtbesucherzahl der Betriebsstätte durchschnittlich pro Leinwand und Jahr
- a)
- maximal 260 000 Euro Nettokartenumsatz und
- b)
- mindestens einen Nettokartenumsatz von 40 000 Euro oder eine Besucherzahl von mindestens 8 000
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR012500011
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 4d218e28f3457f8c31e931909011141696015fa97d79f141b3c8be5f17b7edaf