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FideiAuflAufhG

Allgemeine Hinweise

Gesetz zur Aufhebung von Fideikommiss-Auflösungsrecht

Fußnoten und Hinweise der Quelle


(+++ Textnachweis ab: 30.11.2007 +++)

Das G wurde als Artikel 64 des G v. 23.11.2007 I 2614 vom Bundestag erlassen. Es ist gem. Art. 80 Abs. 1 dieses G am 30.11.2007 in Kraft getreten. § 1 Nr. 12 tritt gem. Art. 80 Abs. 2 am 1.12.2010 in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR262200007

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): e6957df71da95948687ce1ca14352d4ea11208cffcadf7bafd82709a5fffcedd

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