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FHBLeistBV

§ 1Regelungsgegenstand

Verordnung über Leistungsbezüge und Zulagen an der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung

Diese Verordnung regelt die Vergabe von Leistungsbezügen sowie von Forschungs- und Lehrzulagen an Professorinnen und Professoren der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung (FH Bund). Die Verordnung regelt ferner die Ruhegehaltfähigkeit befristet gewährter Leistungsbezüge und die Teilnahme von Leistungsbezügen an den regelmäßigen Besoldungsanpassungen.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR355000004

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): e5988733c5db6ee5e2b47aea05764970658b2cddb60132fcf7d0f64e60a0e34d

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