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FFVAV

Allgemeine Hinweise

Verordnung über die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme oder Fernkälte

Fußnoten und Hinweise der Quelle


(+++ Textnachweis ab: 5.10.2021 +++)

Die V wurde als Artikel 1 der V v. 28.9.2021 I 4591 vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und mit Zustimmung des Bundesrates erlassen. Sie tritt gem. Art. 3 dieser V am 5.10.2021 in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 8 Abs. 8 G v. 23.7.2026 I Nr. 226

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR459110021

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): a2720e325e8660367fdd828f9a4eb9211c804dbf5b2860a9d587a8862492931d

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