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FestLSockelOWiZustV

§ 2(weggefallen)

Verordnung über die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Bereich des Festlandsockels

Dieser Quelldatensatz enthält eine Gliederungsüberschrift ohne eigenen Normtext. Die zugehörigen Vorschriften finden Sie im Inhaltsverzeichnis.

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Geändert durch Art. 1 V v. 28.7.2011 I 1708

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR000060982

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 1156e684f4e4e67cd63ecead967676483231b6aaa880d0c1ca9bf678d5f45a54

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