FDZGesV
Allgemeine Hinweise
Verordnung zur Regelung der Verfahren beim Forschungsdatenzentrum Gesundheit
Fußnoten und Hinweise der Quelle
(+++ Textnachweis ab: 4.2.2025 +++)Die V wurde als Artikel 1 der V v. 29.1.2025 I Nr. 27 vom Bundesministerium für Gesundheit im Benehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung erlassen. Sie tritt gem. Art. 4 Abs. 1 Satz 1 dieser V am 4.2.2025 in Kraft.
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR01B0B0025
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): d94fc9f80935d349622cb43ba6f864090e88c1ee50093919b3f0e69d97adc8c1