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FDZGesV

Allgemeine Hinweise

Verordnung zur Regelung der Verfahren beim Forschungsdatenzentrum Gesundheit

Fußnoten und Hinweise der Quelle


(+++ Textnachweis ab: 4.2.2025 +++)

Die V wurde als Artikel 1 der V v. 29.1.2025 I Nr. 27 vom Bundesministerium für Gesundheit im Benehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung erlassen. Sie tritt gem. Art. 4 Abs. 1 Satz 1 dieser V am 4.2.2025 in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR01B0B0025

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): d94fc9f80935d349622cb43ba6f864090e88c1ee50093919b3f0e69d97adc8c1

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