FATCA-USA-UmsV
§ 10Erhebungs- und Übermittlungspflichten in Bezug auf Zahlungen an nicht teilnehmende Finanzinstitute in den Kalenderjahren 2015 und 2016
- 1.
- Name des nicht teilnehmenden Finanzinstituts, an das das meldende deutsche Finanzinstitut in dem jeweiligen Kalenderjahr eine oder mehrere Zahlungen geleistet hat,
- 2.
- Gesamtbetrag der in dem jeweiligen Kalenderjahr an dieses nicht teilnehmende Finanzinstitut geleisteten Zahlungen.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 11 G v. 29.6.2026 I Nr. 197
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR122200014
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): cf9bdbd4fbee087c33aba362bea56336a42141dca9501e9922d074302bf79978