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FamGKG

Unterabschnitt 2 Besondere Wertvorschriften

Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen

Dieser Quelldatensatz enthält eine Gliederungsüberschrift ohne eigenen Normtext. Die zugehörigen Vorschriften finden Sie im Inhaltsverzeichnis.

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 12 G v. 8.12.2025 I Nr. 318

Hinweis: Änderung durch Art. 7 G v. 2.7.2026 I Nr. 198 textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR266600008

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 1094e1cbea50f9cf9f64eb72ca83e362ebac22ea2ecd4f81c25c453512b9ae7b

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