FamFG
§ 35Zwangsmittel
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 5 G v. 23.4.2026 I Nr. 111
Hinweis: Änderung durch Art. 6 G v. 20.5.2026 I Nr. 152 textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet
Hinweis: Änderung durch Art. 4 G v. 22.6.2026 I Nr. 192 ist berücksichtigt
Hinweis: Änderung durch Art. 4 G v. 2.7.2026 I Nr. 198 textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet
Sonst: Mittelbare Änderung durch Art. 154a Nr. 3 Buchst. a G v. 20.11.2019 I 1626 ist nicht ausführbar, da das geänderte G v. 21.6.2019 I 846 zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des mittelbaren Änderungsgesetzes bereits zum 1.11.2019 in Kraft getreten war
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR258700008
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 8c62207cffb218bd208b8190b58f8d557da67c7f5294038dd7d6d71722845c92
Normen im Zusammenhang
Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.
Hierauf verweisen andere Vorschriften (6)
- § 7 ErwSÜAGZuständigkeitskonzentration für andere Betreuungssachen
„… an für alle denselben Betroffenen betreffenden Betreuungssachen einschließlich der Verfügungen nach § 35 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie Abschnitt 9 des Buches 1 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwil …“
- Anlage 1 FamGKG(zu § 3 Abs. 2) Kostenverzeichnis
„… fahrens .......... wie vom Gericht bestimmt 1502 Anordnung von Zwangsmaßnahmen durch Beschluss nach § 35 FamFG: je Anordnung .......... 24,00 € 1503 Selbständiges Beweisverfahren .......... 1,0 Hauptabschnitt 6 Vollstreckung Vorbe …“
- Anlage 1 GNotKG(zu § 3 Absatz 2) Kostenverzeichnis
„… bs. 3 GNotKG entsprechend anzuwenden. 0,25 17006 Anordnung von Zwangsmaßnahmen durch Beschluss nach § 35 FamFG: je Anordnung .......... 24,00 € Nr. Gebührentatbestand Gebühr oder Satz der Gebühr nach § 34 GNotKG – Tabelle B Haupta …“
- § 18 RVGBesondere Angelegenheiten
„… en Verteilungsordnung) und 21. das Verfahren zur Anordnung von Zwangsmaßnahmen durch Beschluss nach § 35 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit. (2) Absatz 1 gilt entsprechend für 1. die Vollziehung eines Arrestes und 2. die Vollstreckung nach den Vorschriften de …“
- § 62 SchRegO
„… lt entsprechend. (2) In anderen Fällen kann das Registergericht dem Inhaber der Schiffsurkunde nach § 35 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit zur Einreichung anhalten. (3) In den Fällen des § 20 Abs. 1, 2, 4 ist das Schiffszertifikat oder der Schiffsbrief unbra …“
- § 7 SpruchGVorbereitung der mündlichen Verhandlung
„… t anfechtbar. (8) Für die Durchsetzung der Verpflichtung des Antragsgegners nach Absatz 3 und 7 ist § 35 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit entsprechend anzuwenden.“