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FachHwirtPrV

Anlage(zu § 10 Abs. 4)

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluß Geprüfte Fachhauswirtschafterin/Geprüfter Fachhauswirtschafter

(Fundstelle: BGBl. I 1996, 1869)
 
Muster

........................................................................
(Bezeichnung der zuständigen Stelle)

Zeugnis
über die Prüfung zum anerkannten Abschluß
Geprüfte Fachhauswirtschafterin/Geprüfter Fachhauswirtschafter

Herr/Frau ..............................................................
geboren am ....................... in ................................
hat am ........................... die Prüfung zum anerkannten Abschluß

Geprüfte Fachhauswirtschafterin/Geprüfter Fachhauswirtschafter

gemäß der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluß
Geprüfte Fachhauswirtschafterin/Geprüfter Fachhauswirtschafter
vom 9. Dezember 1996 (BGBl. I S. 1865) mit folgenden Ergebnissen
bestanden:
Note
1. Schriftliche Prüfung ...................
Prüfungsbereiche Note
Hauswirtschaftliche Leistungen .................
Betreuung bei alltagsbezogenen
Verrichtungen .................
Kommunikation .................
Berufliche und rechtliche
Rahmenbedingungen .................
2. Situationsbezogene praktische
Fachaufgabe ...................
3. Fachgespräch ...................

(Im Fall des § 9: "Der Prüfungsteilnehmer wurde gemäß § 9 im Hinblick auf
die am ............... in ..................... vor .....................
abgelegte Prüfung in diesem Prüfungsbereich ................ freigestellt.")

Datum .............................

Unterschrift ......................

(Siegel der zuständigen Stelle)
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR186500996

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 8425816fb2f5402943b5a51b2a86b9c3840c168b6ec9b52cfba3ad4c7d957bb2

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