EzHdlFachwPrV
§ 1Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses
- 1.
- Umsetzen und Fördern von Kunden- und Dienstleistungsorientierung im Vertrieb,
- 2.
- Analysieren und Beurteilen der Auswirkungen einzelhandelsrelevanter Marktentwicklungen auf den Vertrieb,
- 3.
- Erarbeiten und Umsetzen kundenorientierter und wirtschaftlicher Vertriebskonzepte und -lösungen,
- 4.
- Konzipieren, Umsetzen und Auswerten von Marketingkonzepten für unterschiedliche Betriebstypen des Einzelhandels,
- 5.
- Beurteilen, Auswählen und Einsetzen von Instrumenten des visuellen Marketings (Visual Merchandising),
- 6.
- Steuern des Vertriebs mittels Kennzahlen,
- 7.
- Steuern der Bestandsführung und Pflegen des Sortiments,
- 8.
- Kooperieren mit Geschäftspartnern und internen Unternehmensbereichen, Kommunikation kunden- und dienstleistungsorientiert gestalten,
- 9.
- Umsetzen serviceorientierter Konzepte,
- 10.
- Führen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und Fördern ihrer beruflichen Entwicklung,
- 11.
- Organisieren und Durchführen der Berufsausbildung,
- 12.
- Umsetzen arbeitsorganisatorischer Veränderungen,
- 13.
- Umsetzen des Qualitätsmanagements im Vertrieb und Fördern von Nachhaltigkeit.
Stand: Geändert durch Art. 70 V v. 9.12.2019 I 2153
Sonst: Ersetzt V 806-22-6-9 v. 12.7.2006 I 1688 (HdlAssPrV 2006)
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR050900014
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 54e70336cf0bef9eb92541e61f46a435e5ffb863ad5be2d1ac60f6b8340c8bf3