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EzHdlFachwPrV

Anlage 2(zu § 8) Zeugnisinhalte

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Fachwirt für Vertrieb im Einzelhandel und Geprüfte Fachwirtin für Vertrieb im Einzelhandel

(Fundstelle: BGBl. I 2019, 2395 – 2396)

Teil A – Zeugnis ohne Prüfungsergebnisse:
1.
Bezeichnung der ausstellenden Behörde,
2.
Name und Geburtsdatum der geprüften Person,
3.
Datum des Bestehens der Prüfung,
4.
Bezeichnung des erworbenen Fortbildungsabschlusses nach § 1 Absatz 3,
5.
Bezeichnung und Fundstelle dieser Fortbildungsordnung nach den Angaben im Bundesgesetzblatt unter Berücksichtigung erfolgter Änderungen dieser Verordnung,
6.
Datum der Ausstellung des Zeugnisses samt Unterschrift der zuständigen Stelle.
Teil B – Zeugnis mit Prüfungsergebnissen:
Alle Angaben des Teils A sowie zusätzlich:
1.
zum Prüfungsteil „schriftliche Prüfung“
a)
Benennung der Handlungsbereiche in der ersten und zweiten Teilprüfung,
b)
die zusammengefasste Bewertung dieses Prüfungsteils mit Punkten und Note,
c)
Bewertung der beiden betrieblichen Situationsaufgaben jeweils mit Punkten,
2.
zum Prüfungsteil „mündliche Prüfung“ die zusammengefasste Bewertung dieses Prüfungsteils mit Punkten und Note,
3.
die errechnete Gesamtpunktzahl für die gesamte Prüfung,
4.
die Gesamtnote als Dezimalzahl,
5.
die Gesamtnote in Worten,
6.
Befreiungen nach § 5,
7.
Bescheinigung der Befreiung vom schriftlichen Teil der Prüfung nach der Ausbilder-Eignungsverordnung nach § 10.

Fußnoten und Hinweise der Quelle

(+++ Zur Anwendung vgl. §§ 1 u. 3 FortbVenÄndV6AnwV +++)
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Geändert durch Art. 70 V v. 9.12.2019 I 2153

Sonst: Ersetzt V 806-22-6-9 v. 12.7.2006 I 1688 (HdlAssPrV 2006)

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR050900014

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 54e70336cf0bef9eb92541e61f46a435e5ffb863ad5be2d1ac60f6b8340c8bf3

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