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Inhaltsübersicht

Eisenbahnverkehrs-Verordnung

§ 1Anwendungsbereich
§ 2Anwendung der Verordnung (EU) 2021/782 für den Schienenpersonennahverkehr und für den Schienenpersonenverkehr zu historischen oder touristischen Zwecken
Abschnitt 1
Beförderung von Personen und ihrem Gepäck
§ 3Abweichungen in den Beförderungsbedingungen
§ 4Sonderabmachungen
§ 5Ausschluss von der Beförderung
§ 6Erhöhtes Beförderungsentgelt
§ 7Entwertung von Fahrausweisen durch den Reisenden
§ 8Nachzahlung oder Erstattung bei falscher Höhe des Beförderungsentgelts
§ 9Erstattung des Beförderungsentgelts bei Nichtnutzung des Fahrausweises
§ 10Informationen über Fahrgastrechte bei Fahrt im Schienenpersonennahverkehr
§ 11Zusätzliche Rechte bei Verspätung im Schienenpersonennahverkehr
Abschnitt 2
Aufbewahrung von Reise- und Handgepäck
§ 12Allgemeines
§ 13Abholung des Gepäcks, Verkauf von nicht abgeholtem Gepäck
§ 14Haftung
Abschnitt 3
Schlussvorschriften
§ 15Schlichtungsstelle
§ 16Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Fassungsangaben der Quelle

Sonst: Ersetzt V 934-1 v. 8.9.1938 II 663 (EVO)

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR0D00A0023

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 94e517beff47084102e801571a3b7f344d0eee0e82344744c6610da216be872b

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