Zum Gesetzesinhalt

EuWO

Anlage 2B(zu § 17a Absatz 5)

Europawahlordnung

(Fundstelle: BGBl. 2023 I Nr. 215, S. 3 – 6)


Rechts oben befindet sich die Europäische Flagge; darunter steht hinter der Überschrift „Wahl zum Europäischen Parlament“ ein Feld, in welchem das aktuelle Wahljahr einzutragen ist.<Rec
Es werden die Angaben der ersten Seite in Spanisch, Dänisch, Deutsch, Griechisch und Englisch übersetzt wiedergegeben.<Rec
Es werden die Angaben der ersten Seite in Französisch, Gälisch, Italienisch, Niederländisch, Portugiesisch, Finnisch, Schwedisch, Tschechisch, Estnisch und Lettisch übersetzt wiedergegeben.<Rec
Es werden die Angaben der ersten Seite in Litauisch, Ungarisch, Maltesisch, Polnisch, Slowakisch, Slowenisch, Bulgarisch, Rumänisch und Kroatisch übersetzt wiedergegeben.<Rec
Fassungsangaben der Quelle

Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 2.5.1994 I 957;

Stand: zuletzt geändert durch Art. 10 G v. 3.7.2026 I Nr. 199

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR014530988

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 12ef77b498f689b8ed855371fe54161b91af25ae2ed9290b9e7ef849769466bf

XML-Quelle beim Herausgeber