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EuWO

Anlage 19(zu § 32 Abs. 4 Nr. 3)

Europawahlordnung

(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2003, 2607;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)





Versicherung an Eides statt


Wir versichern
- dem Bundeswahlleiter
an Eides statt,
1.dass die Mitgliederversammlung/Vertreterversammlungder
Name der Partei und ihre Kurzbezeichnung/Name und Kennwort der sonstigen politischen Vereinigung


amDatum


inOrt


die Bewerber und ihre Reihenfolge sowie die Ersatzbewerber für die
Liste für das Land


- gemeinsame Liste für alle Länderzur Wahl zum

    Europäischen Parlament in geheimer Abstimmung festgelegt hat;
2.dass jeder stimmberechtigte Teilnehmer der Versammlung vorschlagsberechtigt war;
3.dass die Bewerber und Ersatzbewerber Gelegenheit hatten, sich und ihr Programm der Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen.
Ort, Datum
Der Leiter der VersammlungAls Mitunterzeichner
Name des Unterzeichners in Maschinen- oder Druckschrift und handschriftliche UnterschriftNamen des Unterzeichners in Maschinen- oder Druckschrift und handschriftliche Unterschrift
Namen des Unterzeichners in Maschinen- oder Druckschrift und handschriftliche Unterschrift
____________


Auf die Strafbarkeit einer falsch abgegebenen Versicherung an Eides statt wird hingewiesen.
Nicht Zutreffendes streichen.
Die Bezeichnung des Wahlvorschlagsberechtigten muss mit der
Bezeichnung auf dem Wahlvorschlag übereinstimmen.
Fassungsangaben der Quelle

Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 2.5.1994 I 957;

Stand: zuletzt geändert durch Art. 10 G v. 3.7.2026 I Nr. 199

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR014530988

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 12ef77b498f689b8ed855371fe54161b91af25ae2ed9290b9e7ef849769466bf

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