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EUVtrG

Art 3

Gesetz zum Vertrag vom 7. Februar 1992 über die Europäische Union

(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
(2) Der Tag, an dem der Vertrag über die Europäische Union nach seinem Artikel R Abs. 2 für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR212510992

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 0ac6d38543bcd6594f448a6ed2fcf3d4d9ca05a74b57679ad52432b0e91203ad

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