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EUV347/2013ZustBek

Allgemeine Hinweise

Bekanntmachung über die zuständige Behörde nach Artikel 8 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 347/2013

Fußnoten und Hinweise der Quelle


(+++ Textnachweis ab: 28.5.2014 +++)

Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR057600014

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 060ec9b9aae4f1668a5bcdc99de7460e482d1bc0f5ce87b6cdb3b80e6b3a4799

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