EuRAG
§ 40Ermächtigungen
Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland
- 1.
- die Bereiche des Pflichtfaches und der Wahlfächer,
- 2.
- die prüfenden Personen,
- 3.
- den Ablauf des Prüfungsverfahrens,
- 4.
- die Prüfungsleistungen,
- 5.
- die Folgen eines ordnungswidrigen Verhaltens,
- 6.
- den Erlass von Prüfungsleistungen,
- 7.
- die Wiederholung der Prüfung und die Zahl der Wiederholungsmöglichkeiten,
- 8.
- die Erhebung einer Gebühr.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 3 G v. 22.10.2024 I Nr. 320
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
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Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR018210000
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): e0cca7cc0093f5f4e7952908baa1d65c1871c7fce840202688bcf51082d5c351