EuPAG
§ 5Prüfungsfächer
Gesetz über die Tätigkeit europäischer Patentanwälte in Deutschland
- 1.
- Patentrecht und Gebrauchsmusterrecht, jeweils einschließlich des zugehörigen Verfahrensrechts,
- 2.
- Markenrecht und Designrecht, jeweils einschließlich des zugehörigen Verfahrensrechts,
- 3.
- Bürgerliches Recht, Handelsrecht und Zivilprozessrecht, soweit diese Rechtsgebiete für die Ausübung des Berufs des Patentanwalts von Bedeutung sind,
- 4.
- Recht der Arbeitnehmererfindungen,
- 5.
- Wettbewerbsrecht einschließlich Kartellrecht, soweit diese Rechtsgebiete für die Ausübung des Berufs des Patentanwalts von Bedeutung sind,
- 6.
- Sortenschutzrecht und
- 7.
- Berufsrecht des Patentanwalts.
Fußnoten und Hinweise der Quelle
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 5 G v. 22.10.2024 I Nr. 320
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
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Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR113700017
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 0325a9bcbb9fa696e8a8a5cc03dc79cb558579591194873e1eb6ab7803b1c4b8