Zum Gesetzesinhalt

EULAKStiftAbkV

Schlussformel

Verordnung zu dem Abkommen vom 11. Mai 2023 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Internationalen EU-LAK-Stiftung über den Sitz der Internationalen EU-LAK-Stiftung in der Freien und Hansestadt Hamburg

Der Bundesrat hat zugestimmt.
Fassungsangaben der Quelle

Aufh: Die V tritt gem. Art. 2 Abs. 2 an dem Tag außer Kraft, an dem das Abkommen außer Kraft tritt

Sonst: Die V ist gem. Art. 2 Abs. 1 iVm Bek. v. 10.1.2025 II Nr. 23 am 16.12.2024 in Kraft getreten

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR15F0O0023

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 431354a42087f1346c678f80b6b10fbad6f6e0e263f40295acb92ef9bbd28c93

XML-Quelle beim Herausgeber